Die Lage in Sachen Covid-19 ist nach wie vor unbeständig. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass die Massnahmen des Bundes, der Kantone und Unternehmungen strikte eingehalten werden. Diese News-Meldung wird laufend mit relevanten Entwicklungen, die unsere Branche betreffen, aktualisiert.
Wichtige Information für die Gebäudetechnik
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Die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit BAG müssen in den Betrieben, Verkaufslokalen, Werkstätten und auch auf den Baustellen eingehalten werden.
Der Bundesrat hat per Montag, 18. Januar 2021, neu eine Homeoffice-Pflicht eingeführt und die Schutzbestimmung für besonders gefährdete Arbeitnehmer – welche schon im letzten Jahr für eine gewisse Zeit in Kraft war – reaktiviert. Bei letzterer Regelung besteht neu ein die Möglichkeit einer EO-Entschädigung. Weitere Ausführungen dazu finden Sie in unserem «Covid-19-Infoblatt: Arbeitsrechtliche Fragen». Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen der suissetec Rechtsdienst gerne zur Verfügung.
Das SECO hat in Zusammenarbeit mit der Suva eine Handlungshilfe für Covid-19-Kontrollen im Bereich Baustellen erarbeitet.
suissetec hat ihre Übersetzung des REHVA COVID-19 Leitfadens aktualisiert. Das Dokument enthält Ratschläge zu Betrieb und Nutzung von Gebäudetechnik zur Verhinderung der Ausbreitung der Coronavirus (SARS-CoV-2)-Krankheit (COVID-19) am Arbeitsplatz. Der REHVA Leitfaden wird periodisch durch neue Erkenntnisse und Informationen ergänzt. Die deutsche Übersetzung der Version 3 steht ab sofort zum Download bereit.
Aufgrund der aktuellen Situation mit dem Coronavirus wurden diverse suissetec Hilfsmittel aktualisiert.
Die Medien sind voll von News, Tipps und Informationen rund um das Coronavirus. Doch wie sieht es mit Massnahmen im Zusammenhang mit der Gebäudetechnik aus?
suissetec hat einen Flyer zu diesem Thema erstellt. Er enthält eine Liste mit Hinweisen in Bezug auf Massnahmen zur Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung von Viren in Räumen und Gebäuden. Der Flyer dient als einfache Hilfestellung unter Einbezug der Gebäudetechnik und richtet sich primär an Betreiber und Bauherren. Planenden und ausführenden Unternehmungen sollen diese Massnahmen als Beratungsinstrument dienen.
Personen, die aus einem Land mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen sich während zehn Tagen in Quarantäne begeben. Die Liste mit den Risikoländern finden Sie auf der Homepage des BAG.
Bei Quarantäne infolge Einreise aus einem Risikoland besteht kein Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung (EO). Es besteht auch keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, da die Arbeitsverhinderung selbstverschuldet ist. Ausnahmen können in folgenden Fällen bestehen: Reisen aufgrund zwingender persönlicher Gründe (z.B. Besuch eines sterbenden Angehörigen); Reisen in Länder, welche zum Zeitpunkt der Abreise nicht auf der Liste waren bzw. Abreise vor Bekanntgabe der Quarantänemassnahmen bei der Einreise.
Mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen und der angekündigten Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebes müssen Massnahmen ergriffen werden, die den Schutz der Mitarbeitenden, der Studierenden sowie der allgemeinen Bevölkerung gewährleisten.
Die nachfolgenden Massnahmen entsprechen den gegebenen Anweisungen des BAG. Sie bauen auf den Schutzmassnahmen der suissetec Geschäftsstelle Zürich auf und ergänzen diese spezifisch auf die Bedürfnisse des suissetec Bildungszentrums in Lostorf.
Ab dem 27. April 2020 können erste Einrichtungen wie medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Später werden Sportanlagen, Schulhäuser und andere Institutionen folgen. Meistens sind deren Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen kaum genutzt worden, was die Bildung von Mikroorganismen wie Legionellen fördert, die eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen können. Vor Inbetriebnahme müssen deswegen Trinkwasserinstallationen zwingend durchgespült werden.
Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA des SBV hat ein Erklärvideo für alle Bau-Mitarbeitenden zum richtigen Verhalten zur Prävention des Coronavirus herausgegeben.
suissetec und der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW haben ein Faktenblatt zum Thema "Sicherstellen der Hygiene in vorübergehend ungenutzten Gebäude-Trinkwasserinstallationen während der Covid-19-Pandemie" veröffentlicht.
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