Berufsbildungsfonds

Gemäss Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes (BBG), dient der Berufsbildungsfonds der Finanzierung von nationalen Aufgaben im Bereich der Grundausbildung.

Der allgemeinverbindliche Berufsbildungsfonds ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Lasten, die den Betrieben aufgrund der Berufsausbildung entstehen. Die suissetec-Mitglieder sowie alle anderen Unternehmen in der Branche müssen einen angemessenen Beitrag zum Berufsbildungsfonds leisten.

Weitere Informationen auf suissetec.ch
[dfdc8db]